Website-Glossar

DSGVO

Die Abkürzung DSGVO steht für die DatenSchutzGrundVerOrdnung, welche 2016 vom europäischen Parlament verabschiedet wurde und seit 2018 seine gesetzlich verpflichtende Anwendung findet. 

Rechtlicher Rahmen für Unternehmen

Die DSGVO regelt den Umgang mit Daten innerhalb der Europäischen Union. Die DSGVO verpflichtet Unternehmen und Organisationen zur Einholung einer  Einwilligung, wenn personenbezogene Daten, wie Name, Adresse oder Telefonnummer verarbeitet werden. 

Die DSGVO legt also fest, dass beim Veröffentlichten, Verwenden und Weitergeben Daten, wozu übrigens auch Bild- oder Videoaufnahmen gehören, eine Einwilligung von den betroffenen Nutzer eingeholt werden muss. 

Datenschutz auf der Website und bei Social Media

Dies gilt sowohl für die digitale Verwendung dieser Daten, wie etwa in den sozialen Netzwerken. Dies gilt auch für das Speichern von Daten durch Cookies auf einer Website, oder aber die analoge Verwendung. Im Online Marketing müssen Werbetreibende unbedingt DSGVO konform agieren, sonst drohen Abmahnungen und hohe Bußgelder. Viele Aspekte der DSGVO werden mit Hilfe einer Datenrichtlinie geregelt. Auf der Social Media Plattform Facebook beispielsweise, ist die Angabe einer Datenrichtlinie für offizielle Fanseiten verpflichtend.

Fachbegriffe rund um die DSGVO

Jedes Unternehmen, jeder Verein, jede Person, die online mit personenbezogenen Daten arbeitet, trägt die Verantwortung, was mit den Daten passiert. Deshalb braucht es einen Datenverantwortlichen, auch bekannt als Datenschutzbeauftragten. Diese Person ist federführend verantwortlichen jederzeit der Rechenschaftspflicht nachkommen zu können. In diesem Kontext ist dies die Fähigkeit, die Einhaltung des Datenschutzes nachweisen zu können.

Der Begriff Datenverantwortlicher ist nicht zu verwechseln mit der Bezeichnung Datenauftragsverarbeiter, der einfach ausgedrückt mit den personenbezogenen Daten arbeitet. In Unternehmen arbeiten nahezu alle Abteilungen im Back Office in der Regel mit personenbezogenen Daten, wie etwa die Buchhaltung, wenn es um Gehaltsabrechnungen geht. Die Geschäftsstellen von Parteien verarbeiten wiederum die Daten ihrer Parteimitglieder. Und Vereine arbeiten mit Mitgliedsdaten und vor allem mit Daten von aktiven Spielern. Jeder Trainer, der vor einem Spiel digital den Pass seines Spielers hochlädt, ist ein Datenauftragsverarbeiter.

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